Erkrankungen

Schulkind Erkrankungen
Schulkind Erkrankungen

Falls Ihr Kind die Schule wegen Erkrankung nicht besuchen kann, benachrichtigen Sie die Klassenlehrkraft per Mail. Da unser Sekretariat nicht immer erreichbar ist, ist eine telefonische Entschuldigung nur bedingt möglich. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Nachricht von einem Geschwisterkind oder einem Klassenkameraden überbringen zu lassen.
Bedenken Sie bitte, dass wir uns (besonders bei Erstklässlern) große Sorgen machen, wenn Kinder ohne eine Abmeldung morgens nicht in der Schule erscheinen.

Fehlt ihr Kind länger als zwei Tage, muss am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Eine ärztliche Bescheinigung muss in der Regel nicht vorgelegt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fehltage unmittelbar vor oder nach Ferien liegen. In diesem Fall erwarten wir die Vorlage eines ärztlichen Attests. In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung auch eine grundsätzliche Attestpflicht auferlegen.

Sollte Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkranken (oder sich verletzen), so benachrichtigen wir Sie telefonisch und bitten Sie, Ihr Kind abzuholen oder von Verwandten / Bekannten abholen zu lassen. Dafür benötigen wir allerdings immer eine aktuelle Notrufnummer. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, falls sich bei Ihnen die Telefonnummer ändert.

Es ist Aufgabe der Eltern sicherzustellen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird.